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Krypto-Wallet auf dem Handy: was Angehörige wissen müssen
Viele Menschen bewahren Kryptowerte nicht bei einer Börse und nicht auf einem eigenen Gerät auf, sondern in einer Wallet-App auf dem Smartphone. Das ist bequem, im Erbfall aber heikel: Das Handy ist gleichzeitig Schlüsselbund, Zwei-Faktor-Gerät und oft die einzige Stelle, an der die Wallet überhaupt existiert. Dieser Ratgeber zeigt, was Angehörige beachten sollten und was Sie vorher aufschreiben können.
Kein Rechts- oder Steuerrat. Dieser Text erklärt Zusammenhänge allgemein. Fragen zum Erbrecht und zur Steuer klären Sie mit einem Notar, einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt oder der Steuerberatung. Wir empfehlen keine Apps, Anbieter, Geräte oder Dienste.
Zwei Arten von Apps
Für Angehörige ist zuerst wichtig, welche Art von App es ist:
| Art | Wo die Kryptowerte liegen | Weg im Erbfall |
|---|---|---|
| App einer Börse oder Plattform | beim Anbieter, die App zeigt nur das Konto an | über den Kundenservice mit Sterbeurkunde und Erbnachweis, siehe Krypto-Börsenkonto im Todesfall |
| Eigene Wallet-App (oft „Self-Custody“ oder „Non-Custodial“) | in der Blockchain; der Zugang hängt an der Wiederherstellungsphrase, die die App beim Einrichten angezeigt hat | kein Kundenservice, der helfen kann; ohne Phrase oder entsperrtes Handy ist der Zugang meist verloren |
Ob eine App zur einen oder anderen Art gehört, lässt sich oft am Anbieter erkennen: Wer bei der Einrichtung zwölf oder 24 Wörter aufschreiben sollte, hat in der Regel eine eigene Wallet.
Warum das Handy allein selten reicht
- Doppelt gesperrt. Das Handy hat eine Displaysperre, die Wallet-App oft eine eigene PIN oder nutzt den Fingerabdruck bzw. das Gesicht der verstorbenen Person. Beides lässt sich nicht nachträglich übertragen.
- Hersteller öffnen keine Geräte. Smartphone-Hersteller entsperren ein fremdes Gerät nicht, auch nicht für Erben. Ein Zurücksetzen auf Werkseinstellungen löscht die App und mit ihr die Wallet.
- Akku, Updates, Defekte. Ein Handy, das monatelang in der Schublade liegt, kann sich ausschalten, nach einem Neustart nur mit dem Code wieder entsperren lassen oder kaputtgehen.
- Cloud-Sicherungen helfen nur teilweise. Manche Wallet-Apps bieten eine verschlüsselte Sicherung in der Cloud an. Zum Wiederherstellen braucht man dann aber in der Regel ein zusätzliches Passwort und den Zugang zum Cloud-Konto.
Der einzige Weg, der unabhängig vom Gerät funktioniert, ist die Wiederherstellungsphrase. Wer sie hat, kann die Wallet in einer anderen App wiederherstellen. Deshalb gehört nicht die Phrase selbst in die Unterlagen für Angehörige, sondern der Ort, an dem sie sicher liegt (mehr dazu im Ratgeber Seed-Phrase aufbewahren).
Was Angehörige zuerst tun sollten
- Handy nicht zurücksetzen, nicht verkaufen, nicht verschenken. Auch ein scheinbar leeres Gerät kann die einzige Kopie einer Wallet enthalten.
- Laden und sicher aufbewahren. Gerät an einem sicheren Ort aufbewahren und gelegentlich laden; keine Codes durchprobieren, weil viele Geräte und Apps sich nach Fehlversuchen sperren oder löschen.
- SIM-Karte und Rufnummer behalten. Den Mobilfunkvertrag nicht sofort kündigen. An der Nummer hängen oft Bestätigungscodes per SMS für Börsen, E-Mail und Cloud-Konten.
- Nichts überweisen. Auch wenn das Handy entsperrt ist: Kryptowerte gehören zum Nachlass. Über Verkauf oder Übertragung entscheiden die Erben gemeinsam, im Zweifel nach Beratung.
- Nach Unterlagen suchen. Notizen, eine Metallplatte, ein Umschlag im Schließfach oder eine Vorsorgemappe können den Ort der Wiederherstellungsphrase nennen. Wo man sonst nach Spuren sucht, steht im Ratgeber Krypto im Nachlass finden.
Nachlass-Funktionen von Apple und Google
Apple bietet einen „Nachlasskontakt“ an, Google den „Kontoinaktivität-Manager“. Damit können ausgewählte Personen nach dem Tod bzw. nach längerer Inaktivität auf bestimmte Daten des Kontos zugreifen. Beides ist sinnvoll, ersetzt aber keine Vorsorge für die Wallet: Laut Apple sind zum Beispiel die im iCloud-Schlüsselbund gespeicherten Passwörter und Passkeys vom Nachlasszugriff ausgenommen (Apple-Hilfe zum Nachlasskontakt), und eine Wallet-App auf dem Gerät ist nicht dasselbe wie die Daten im Cloud-Konto. Welche Daten genau übertragen werden, steht in den Hilfeseiten der Anbieter.
Was Sie für Ihre eigenen Angehörigen notieren sollten
- dass auf dem Handy eine Wallet-App ist, wie sie heißt und ob es eine eigene Wallet oder die App einer Plattform ist
- wo das Handy normalerweise liegt und dass es nicht zurückgesetzt werden darf
- wo die Wiederherstellungsphrase sicher aufbewahrt ist, nicht die Wörter selbst
- ob die Wallet zusätzlich mit einer Passphrase („25. Wort“) geschützt ist. Dann gehört auch deren Aufbewahrungsort in die Notiz, getrennt von der Phrase
- ob es eine Cloud-Sicherung der App gibt und wo das zugehörige Passwort hinterlegt ist
- an welcher Rufnummer Bestätigungscodes hängen
- wer im Notfall helfen kann, die Wallet technisch wiederherzustellen, und wer nur informiert werden soll
Handy-PIN und App-PIN selbst gehören nicht auf einen Zettel bei den Familienpapieren. Wie Sie Wissen und Zugang trennen, beschreibt der Ratgeber Krypto vererben, ohne den Seed ins Testament zu schreiben. Wer zusätzlich eine Hardware-Wallet nutzt, findet die Punkte dazu in der Notfallmappe für Hardware-Wallets.
Die Krypto-Vorsorgemappe
Die Fragen aus diesem Ratgeber stehen kostenlos in unserer Checkliste zum Ausdrucken. Unsere Krypto-Vorsorgemappe ist ein Werkzeug, das Sie Schritt für Schritt durch diese Angaben führt, mit eigenen Abschnitten für Wallets und Geräte, und eine druckbare Mappe für Ihre Angehörigen erzeugt. Es läuft offline in Ihrem Browser und weist Seed-Wörter, private Schlüssel und typische Passwortmuster ab. Preis: 29 € inkl. 19 % MwSt., Einmalkauf mit Updates für 12 Monate. Mehr zur Mappe und kaufen.
Stand: Oktober 2026.