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Digitaler Nachlass mit Krypto: Postfach, Passwortmanager und Zwei-Faktor-Codes

Bei Kryptowerten denken die meisten an die Wiederherstellungsphrase. Im Erbfall stehen Angehörige aber oft zuerst vor drei anderen Fragen: Was steht im E-Mail-Postfach? Wo sind die Zugangsdaten gespeichert? Und wohin gehen die Zwei-Faktor-Codes? Dieser Ratgeber erklärt, warum diese drei Dinge den Weg zu Börsen und Wallets weisen und was Sie vorbereiten können, ohne ein einziges Passwort aufzuschreiben.

Kein Rechtsrat. Dieser Text erklärt Zusammenhänge allgemein. Was im Einzelfall erbrechtlich gilt, wer auf welches Konto zugreifen darf und welche Unterlagen ein Anbieter verlangt, klären Sie mit einem Notar, einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Erbrecht und mit dem jeweiligen Anbieter. Wir empfehlen keine Anbieter, Börsen, Programme oder Dienste.

Warum das E-Mail-Postfach der wichtigste Wegweiser ist

Fast jede Krypto-Plattform schickt Mails: bei der Anmeldung, bei Einzahlungen, bei Käufen, bei neuen Geräten. Auch wer eine Hardware-Wallet bestellt oder eine Wallet-Software herunterlädt, bekommt oft eine Bestellbestätigung oder einen Newsletter. Für Angehörige ist das Postfach deshalb häufig die vollständigste Liste der Plattformen, die jemand genutzt hat.

Viele Menschen nutzen mehrere Adressen, etwa eine eigene nur für Finanzthemen. Gerade die steht dann nirgends. Mehr Spuren, die Angehörige prüfen können, beschreibt der Ratgeber Krypto im Nachlass finden.

Gehört das digitale Konto zum Nachlass?

Nach deutschem Recht geht mit dem Tod das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass dazu grundsätzlich auch der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem Online-Dienst gehört, im entschiedenen Fall ein Konto in einem sozialen Netzwerk (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17). Erben können danach grundsätzlich Zugang zu den Inhalten verlangen.

In der Praxis heißt das nicht, dass Angehörige sich einfach mit gefundenen Zugangsdaten anmelden sollten. Die meisten Anbieter haben ein eigenes Verfahren für Todesfälle und verlangen dafür einen Erbnachweis, etwa einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Wie das bei Börsen abläuft, steht im Ratgeber Krypto-Börsenkonto im Todesfall.

Passwortmanager: Notfallzugang statt Master-Passwort auf Papier

Wer einen Passwortmanager nutzt, hat dort oft auch die Zugänge zu Börsen, zur E-Mail und zu Wallet-Programmen gespeichert. Ohne das Master-Passwort ist der Tresor für Angehörige in der Regel nicht zu öffnen, und das ist gewollt: Gute Passwortmanager verschlüsseln so, dass auch der Anbieter nicht hineinsehen kann.

Für die Vorsorge reicht es, wenn Angehörige wissen, dass es einen Passwortmanager gibt, welcher es ist, ob ein Notfallzugriff eingerichtet ist und für wen. Das Master-Passwort selbst gehört nicht in eine Notfallmappe.

Zwei-Faktor-Codes: das unterschätzte Hindernis

Börsen und E-Mail-Dienste verlangen heute fast immer einen zweiten Faktor: einen Code aus einer Authenticator-App, eine SMS, einen Sicherheitsschlüssel oder eine Bestätigung auf dem Handy. Im Erbfall wird das schnell zum Problem.

Für Börsenkonten ist der zweite Faktor im Erbfall oft weniger wichtig, als es scheint: Läuft der Nachlass über das offizielle Verfahren der Plattform, melden sich die Erben in der Regel gar nicht selbst an. Für das E-Mail-Postfach und den Passwortmanager kann er dagegen entscheidend sein.

Was Angehörige nicht tun sollten

Was Sie für Ihre eigenen Angehörigen notieren sollten

Wie Sie Wissen und Zugang grundsätzlich trennen, beschreibt der Ratgeber Krypto vererben, ohne den Seed ins Testament zu schreiben. Was gilt, solange Sie leben, aber nicht mehr selbst handeln können, steht im Ratgeber Krypto und Vorsorgevollmacht.

Die Krypto-Vorsorgemappe

Die Grundfragen stehen kostenlos in unserer Checkliste zum Ausdrucken. Unsere Krypto-Vorsorgemappe ist ein Werkzeug, das Sie Schritt für Schritt durch diese Angaben führt: Börsen, Wallets, Geräte, Aufbewahrungsorte und Vertrauenspersonen. Je Börsenkonto fragt sie, mit welcher Mail-Adresse es angelegt wurde und womit der zweite Faktor läuft, ohne Codes. Daraus entsteht eine druckbare Mappe für Ihre Angehörigen, die sagt, wo etwas liegt und wer helfen darf, aber nie, wie das Passwort lautet. Die Datei läuft offline in Ihrem Browser und nimmt keine Seed-Wörter, privaten Schlüssel und typischen Passwortmuster an. Preis: 29 € inkl. 19 % MwSt., Einmalkauf mit Updates für 12 Monate. Mehr zur Mappe und kaufen.

Stand: November 2026. Gesetzestext: § 1922 BGB. Rechtsprechung: BGH, Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17.