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Krypto-Börsenkonto im Todesfall: was Erben brauchen
Lagen die Kryptowerte bei einer Börse oder Handelsplattform, haben Erben einen großen Vorteil gegenüber einer eigenen Wallet: Es gibt ein Unternehmen, das das Guthaben verwaltet, und einen Kundenservice. Der Weg dorthin führt aber nicht über das Passwort der verstorbenen Person, sondern über Unterlagen. Dieser Ratgeber zeigt, wie der Ablauf typischerweise aussieht und was Sie für Ihre eigenen Angehörigen vorbereiten können.
Kein Rechts- oder Steuerrat. Dieser Text erklärt Zusammenhänge allgemein. Fragen zum Erbrecht, zum Erbnachweis und zur Steuer klären Sie mit einem Notar, einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt oder der Steuerberatung. Wir empfehlen keine Anbieter, Börsen, Geräte oder Dienste. Welche Unterlagen ein Anbieter verlangt, steht in seinen Bedingungen und Hilfeseiten.
Erst herausfinden, wo Konten bestehen
Ohne den Namen des Anbieters kann niemand eine Anfrage stellen. Ein zentrales Register für Kryptokonten gibt es nicht. Hinweise liefern Kontoauszüge (Überweisungen an Plattformen), E-Mails (Anmelde- und Bestätigungsmails), Apps auf dem Handy und Steuerunterlagen. Eine ausführliche Liste steht im Ratgeber Krypto im Nachlass finden.
Nicht selbst einloggen
Auch wenn das Passwort bekannt ist und das Handy mit der Zwei-Faktor-App entsperrt werden kann: Erben sollten sich in der Regel nicht als die verstorbene Person anmelden und nichts verkaufen oder überweisen. Das Konto gehört zum Nachlass, über den alle Erben gemeinsam entscheiden. Die Nutzungsbedingungen der Plattformen erlauben die Anmeldung meist nur der Kontoinhaberin oder dem Kontoinhaber selbst. Und eine Anmeldung von einem fremden Gerät kann eine Sicherheitssperre auslösen, die den späteren Weg über den Kundenservice verlängert.
Was Sie stattdessen tun können: Zugangsdaten, Handy und Zwei-Faktor-App sicher aufbewahren, nichts zurücksetzen und nichts kündigen, bis klar ist, ob sie noch gebraucht werden.
Der übliche Ablauf bei einer Plattform
- Todesfall melden. Fast alle Plattformen haben dafür ein Formular oder eine Adresse im Hilfebereich, oft unter Stichworten wie „Todesfall“, „Nachlass“ oder „verstorbener Kunde“.
- Konto wird gesperrt. Nach der Meldung friert der Anbieter das Konto in der Regel ein, damit niemand mehr darauf zugreift.
- Unterlagen einreichen. Der Anbieter prüft, wer berechtigt ist (siehe unten).
- Prüfung der Erben. Die berechtigten Personen müssen sich meist selbst ausweisen, ähnlich wie bei einer Kontoeröffnung.
- Auszahlung oder Übertragung. Je nach Anbieter wird das Guthaben verkauft und in Euro ausgezahlt oder auf ein Konto der Erben übertragen. Den Zugang zum alten Konto bekommen Erben in der Regel nicht.
Wie lange das dauert, hängt vom Anbieter und von den Unterlagen ab. Wochen sind normal, bei Streit unter den Erben oder fehlenden Nachweisen auch deutlich länger.
Welche Unterlagen typischerweise verlangt werden
| Unterlage | Wofür | Hinweis |
|---|---|---|
| Sterbeurkunde | Nachweis des Todesfalls | Vom Standesamt. Ein großer Anbieter verlangt zum Beispiel ausdrücklich einen vollständigen Farbscan der amtlichen Urkunde; Bescheinigungen des Bestattungsinstituts reichen dort nicht. |
| Erbnachweis | Wer berechtigt ist | Häufig ein Erbschein oder ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Manche Anbieter akzeptieren auch ein eröffnetes Testament (siehe unten). |
| Ausweis | Identität der Erben | Gültiger amtlicher Lichtbildausweis jeder berechtigten Person |
| Unterschriebenes Schreiben | Auftrag an den Anbieter | Bestätigt den Todesfall, nennt die Berechtigten und sagt, was mit dem Guthaben geschehen soll |
| Angaben zum Konto | Konto finden | E-Mail-Adresse des Kontos, Name, Geburtsdatum; eine Kundennummer beschleunigt die Suche |
Muss es immer ein Erbschein sein?
Ein Erbschein kostet Zeit und Gebühren. Für deutsche Banken hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sie nicht pauschal einen Erbschein verlangen dürfen, wenn sich das Erbrecht anders eindeutig nachweisen lässt, etwa durch ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts (Stiftung Warentest dazu). Viele Kryptoanbieter sitzen aber im Ausland und regeln den Erbnachweis in ihren eigenen Bedingungen. Fragen Sie deshalb beim Anbieter nach, welcher Nachweis genügt, bevor Sie einen Erbschein beantragen, und lassen Sie sich im Zweifel beraten.
Kein „Begünstigter“ im Konto
Bei Krypto-Plattformen kann man bisher meist keine Person hinterlegen, die das Guthaben im Todesfall automatisch erhält; mindestens ein großer Anbieter schreibt das ausdrücklich in seiner Hilfe. Wer will, dass Angehörige das Konto schnell finden, muss es also selbst aufschreiben.
Was Sie für Ihre eigenen Erben notieren sollten
Für Börsenkonten braucht niemand Ihr Passwort. Was Angehörigen wirklich hilft:
- Name jeder Plattform, bei der Sie ein Konto haben, und die E-Mail-Adresse, mit der Sie dort angemeldet sind
- wo Handy und Zwei-Faktor-Sicherung liegen und dass sie nicht zurückgesetzt werden dürfen
- dass es ein Testament gibt und wo es liegt (und ob es notariell ist)
- wer im Notfall den ersten Anruf übernehmen soll
- ob es zusätzlich eigene Wallets gibt. Die laufen nicht über einen Kundenservice, siehe Notfallmappe für Hardware-Wallets.
Passwörter und Wiederherstellungswörter gehören nicht in diese Übersicht. Warum, steht im Ratgeber Krypto vererben, ohne den Seed ins Testament zu schreiben.
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Stand: Oktober 2026.