Startseite › Ratgeber
Krypto geerbt: welche Unterlagen Finanzamt und Steuerberatung brauchen
Wer Kryptowerte erbt, steht nicht nur vor der Frage, wie er an die Werte kommt. Früher oder später fragen auch das Finanzamt und die Steuerberatung nach: Was war am Todestag vorhanden, was war es wert, und wann wurde es gekauft? Dieser Ratgeber erklärt allgemein, welche Unterlagen dafür typischerweise gebraucht werden, wo Erben sie finden und was Sie selbst für Ihre Erben vorbereiten können.
Kein Rechts- oder Steuerrat. Dieser Text erklärt Zusammenhänge allgemein und rechnet keine Steuer aus. Ob und in welcher Höhe Steuer anfällt, welche Freibeträge und Fristen im Einzelfall gelten und was in eine Erklärung gehört, klären Sie mit der Steuerberatung, bei Fragen zum Erbrecht mit einem Notar oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt. Wir empfehlen keine Anbieter, Börsen, Programme oder Dienste.
Zwei Steuerfragen, die man auseinanderhalten sollte
Im Erbfall begegnen Erben bei Kryptowerten meist zwei verschiedenen Fragen. Sie brauchen teils dieselben, teils andere Unterlagen:
- Die Erbschaftsteuer auf den Erwerb. Für die Bewertung kommt es in der Regel auf den Zeitpunkt an, zu dem die Steuer entsteht, bei einem Erbfall also meist auf den Todestag (§ 9 und § 11 ErbStG). Gefragt ist deshalb: Welche Werte gab es an diesem Tag, und was waren sie wert?
- Die Einkommensteuer, wenn Erben später verkaufen oder tauschen. Hier spielt eine Rolle, wann und zu welchem Preis die Werte ursprünglich angeschafft wurden. Erben treten dabei grundsätzlich in die Stellung des Verstorbenen ein. Die Kaufdaten des Verstorbenen bleiben also wichtig, auch wenn er selbst nie etwas verkauft hat. Was daraus im Einzelfall folgt, gehört in die Hände der Steuerberatung.
Dazu kommt ein dritter Punkt, der oft übersehen wird: Erben übernehmen auch die steuerlichen Pflichten des Verstorbenen (§ 45 AO). Fehlt etwa noch eine Steuererklärung für das Todesjahr oder ein Vorjahr, kann sie Sache der Erben sein. Dafür braucht es die Bewegungen des Verstorbenen bis zum Todestag.
Die Anzeige beim Finanzamt
Das Erbschaftsteuergesetz sieht vor, dass Erwerbende einen Erwerb binnen drei Monaten, nachdem sie davon erfahren haben, dem zuständigen Finanzamt schriftlich anzeigen (§ 30 ErbStG). Die Anzeige soll unter anderem „Gegenstand und Wert des Erwerbs“ nennen. Das Gesetz kennt Ausnahmen, etwa wenn ein Testament von einem deutschen Gericht oder Notar eröffnet wurde, und Gegenausnahmen. Ob eine Anzeige im Einzelfall nötig ist und was hineingehört, klärt die Steuerberatung.
Für die Kryptowerte heißt das praktisch: Je früher Erben einen Überblick über Bestand und Wert am Todestag haben, desto leichter fällt dieser Schritt.
Welche Unterlagen typischerweise gebraucht werden
- Eine Übersicht aller Konten und Wallets: welche Börsen und Plattformen, welche eigenen Wallets, welche Geräte. Ohne diese Liste bleibt jede weitere Unterlage lückenhaft.
- Der Bestand am Todestag: je Konto und Wallet, welche Kryptowerte in welcher Menge vorhanden waren.
- Der Wert am Todestag mit Quelle: der Kurs, mit dem bewertet wurde, und woher er stammt (etwa der Kurs einer Handelsplattform zu einem bestimmten Zeitpunkt). Eine Bildschirmaufnahme oder ein Export mit Datum macht die Angabe nachvollziehbar.
- Die Transaktionshistorie: bei Börsen der Export aller Käufe, Verkäufe, Ein- und Auszahlungen, meist als CSV-Datei oder Kontoauszug. Bei eigenen Wallets die Liste der Bewegungen.
- Kaufbelege und Anschaffungsdaten: wann welche Werte zu welchem Preis gekauft, getauscht oder auf anderem Weg erworben wurden.
- Hinweise auf laufende Erträge: etwa Staking oder das Verleihen von Kryptowerten. Solche Erträge können eigene steuerliche Fragen aufwerfen und sollten der Steuerberatung bekannt sein.
- Frühere Steuerunterlagen: Steuererklärungen und Bescheide der letzten Jahre, falls der Verstorbene Krypto-Geschäfte darin angegeben hat, und Berichte aus einer Steuer-Software, falls er eine genutzt hat.
Öffentliche Adressen helfen, ohne Zugriff zu geben
Bei eigenen Wallets liegen alle Bewegungen offen auf der Blockchain. Wer die öffentlichen Empfangsadressen einer Wallet kennt, kann Bestand und Historie über einen Blockchain-Explorer nachvollziehen, auch zu einem bestimmten Datum. Eine Adresse erlaubt keine Ausgabe. Sie ist deshalb etwas grundlegend anderes als die Wiederherstellungsphrase oder ein privater Schlüssel.
- Für den Nachweis gegenüber Finanzamt und Steuerberatung reichen oft die Adressen und ein Export der Bewegungen. Niemand außer den Erben braucht dafür die Wiederherstellungsphrase.
- Adressen sind nicht geheim, aber sie verraten, was jemand besitzt. Behandeln Sie eine Liste Ihrer Adressen vertraulich und legen Sie sie nicht offen ab.
- Viele Wallets erzeugen für jede Zahlung eine neue Adresse. Eine einzelne alte Adresse zeigt dann nur einen Teil des Bestands. Ein Hinweis, mit welcher Wallet-Software gearbeitet wurde, hilft Erben und Fachleuten weiter.
Wenn Unterlagen fehlen
- Bei Börsen können Erben nach Vorlage eines Erbnachweises in der Regel Kontoauszüge und die Transaktionshistorie anfordern. Wie das abläuft, beschreibt der Ratgeber Krypto-Börsenkonto im Todesfall.
- Bei eigenen Wallets lässt sich die Historie nach der Wiederherstellung in der Wallet-Software ansehen oder über die Adressen im Explorer nachvollziehen. Wiederherstellen sollte man nur mit einer vertrauenswürdigen Person und nie über fremde Websites (mehr im Ratgeber Krypto im Nachlass finden).
- Kaufdaten finden sich oft indirekt: Überweisungen an Plattformen auf dem Bankkonto, Bestätigungsmails, alte Steuererklärungen.
- Nichts verkaufen, um einen Wert festzustellen. Ein Verkauf ist ein eigener Vorgang mit eigenen Folgen und ersetzt keine Bewertung zum Todestag. Außerdem gehören die Werte zum Nachlass, solange die Erben sich nicht geeinigt haben.
Was Sie für Ihre eigenen Erben vorbereiten können
- wo Ihre Steuerunterlagen zu Kryptowerten liegen (Ordner, Datei, Steuer-Software) und wer Ihre Steuerberatung macht
- einmal im Jahr einen Export der Transaktionshistorie jeder Börse ablegen, etwa nach der Steuererklärung
- eine Liste, wann Sie welche Werte ungefähr gekauft haben, mit Hinweis auf die Belege
- je eigene Wallet: mit welcher Software sie geführt wird und wo eine Liste der öffentlichen Adressen liegt, nie die Wiederherstellungsphrase selbst
- ob es laufende Erträge gibt, etwa Staking, und bei welchem Anbieter
- wer technisch helfen darf, wenn Erben eine Wallet wiederherstellen müssen
Wie Sie Wissen und Zugang grundsätzlich trennen, beschreibt der Ratgeber Krypto vererben, ohne den Seed ins Testament zu schreiben. Was gilt, solange Sie noch leben, aber nicht mehr selbst handeln können, steht im Ratgeber Krypto und Vorsorgevollmacht.
Die Krypto-Vorsorgemappe
Die Grundfragen stehen kostenlos in unserer Checkliste zum Ausdrucken. Unsere Krypto-Vorsorgemappe ist ein Werkzeug, das Sie Schritt für Schritt durch diese Angaben führt: Börsen, Wallets, Geräte, Aufbewahrungsorte, Vertrauenspersonen und wo Ihre Steuerunterlagen liegen. Daraus entsteht eine druckbare Mappe für Ihre Angehörigen. Die Mappe rechnet keine Steuer aus und ersetzt keine Steuerberatung. Die Datei läuft offline in Ihrem Browser und nimmt keine Seed-Wörter, privaten Schlüssel und typischen Passwortmuster an. Preis: 29 € inkl. 19 % MwSt., Einmalkauf mit Updates für 12 Monate. Mehr zur Mappe und kaufen.
Stand: Oktober 2026. Gesetzestexte: § 30 ErbStG, § 11 ErbStG, § 45 AO.